Die Organe
Die Stiftung ist mit zwei Organen ausgestattet: dem Stiftungsvorstand, einem ausführenden, und dem Kuratorium, einem kontrollierenden Organ. Grundsätzlich sind die Mitglieder der Stiftungsorgane ehrenamtlich tätig.
Der Stiftungsvorstand führt gemeinsam mit dem Geschäftsführer die Geschäfte, verwaltet das Stiftungsvermögen und sorgt dafür, dass die Aufgaben der Stiftung so wirksam wie möglich erfüllt werden. Dem Vorstand gehören höchstens fünf Mitglieder an, die vom Stifter bestimmt wurden. Neue Mitglieder werden vom Vorstand gewählt. Ihre Bestellung bedarf der Zustimmung des Kuratoriums.
Das Kuratorium wird vor der Stiftungsgründung zusammengestellt und übernimmt in halbjährigen Sitzungen eine kontrollierende Funktion, um besonders auch für die Öffentlichkeit die glaubwürdige Verwendung der Gelder zu überprüfen. Die Kuratoriumsmitglieder können aber auch aktiv an der Stiftung teilnehmen.
Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden vom Vorstand bestimmt. Er führt gemeinsam mit dem Vorstand die laufenden Geschäfte im Inland und die Korrespondenzen. Außerdem ist er dafür verantwortlich, dass die Interessen der Stiftung gewahrt und die Stiftungsmittel satzungsgemäß verwendet werden. Der Geschäftsführer ist hauptamtlich tätig.